Nutzen Sie den staatlichen Steuerbonus für Handwerksleistungen von bis zu 1.200 Euro im Jahr!
Voraussetzungen für den Steuerbonus
Berücksichtigt werden:
- Handwerksleistungen in einem selbst genutzten Einfamilienhaus oder einer Wohnung - Dabei ist es egal ob
man dort als Mieter oder Eigentümer lebt
- alle Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen
- Handwerkerrechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
- Arbeitskosten inklusive der Mehrwertsteuer!
Nicht begünstigt werden Materialkosten - diese müssen daher separat auf der Rechnung ausgewiesen werden
- Zahlungen, die per Kontoauszug oder Überweisungsbeleg nachgewiesen werden können
Hinweis:
Der Steuerbonus kann nicht genutzt werden, wenn die Handwerksleistungen
gleichzeitig als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben,
außergewöhnliche Belastung oder geringfügiges
Beschäftigungsverhältnis geltend gemacht werden.
Wie hoch ist der Steuerbonus
Der Steuerbonus beträgt gemäß
§35 a Absatz 2 Satz 2 EStG bei Erhaltungs-, Modernisierungs-
oder Renovierungsleistungen pro Haushalt und Jahr:
20% der Handwerkerkosten
- also bis zu 1.200 Euro!
Rechenbeispiel : Ausgewiesener Arbeitslohn 6.000,00 € Brutto Steuerersparnis 1.200,00 €
Hinweis:
Der Steuerbonus für Handwerksleistungen ist nicht zu
verwechseln mit dem Steuerbonus für allgemeine, sonstige
haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B.: Reinigung der Wohnung,
Pflege von Angehörigen usw.).
Wann und wo gibt's den Steuerbonus
Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung
reichen Sie alle Handwerkerrechnungen des abgelaufenen Jahres
beim Finanzamt ein. Der Steuerbonus wird dann rückwirkend
mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet.
Quelle: Zentralverband des deutschen Handwerks
|